Natalie Gretzinger, 1900

Name
Natalie /Gretzinger/
Given names
Natalie
Surname
Gretzinger
Birth
Marriage
Birth of a sister
Death of a maternal grandfather
before 1936 (aged 35 years)
Death of a maternal grandmother
before 1936 (aged 35 years)
Residence
Address: Karthäuserstraße 226
Death of a mother
Address: Danzig - Emaus
Karthäuserstraße 226
Cause: Leberkrebs
Burial of a mother
Family with parents
father
mother
18701936
Birth: September 27, 1870 30 25 Nestempohl, Landkreis Karthaus, Westpreußen, Deutschland
Death: August 26, 1936Emaus, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
Civil marriage Civil marriage
younger sister
1907
Birth: December 19, 1907 29 37 Nestempohl, Landkreis Karthaus, Westpreußen, Deutschland
-8 years
herself
1900
Birth: May 9, 1900 21 29 Nestempohl, Landkreis Karthaus, Westpreußen, Deutschland
Family with Artur Gertz
husband
herself
1900
Birth: May 9, 1900 21 29 Nestempohl, Landkreis Karthaus, Westpreußen, Deutschland
Marriage Marriage
Source citation
Text:

Der Polizeipräsident Danzig, den 17. Oktober 1936
Es erscheint zur verantwortlichen Vernehmung:
Vor- und Zuname: Natalie Gertz, geb. Gretzinger

Stand oder Gewerbe: Arbeiterehefrau

Wohnung: Danzig-Emaus, Karthäuserstr. 226
Geburtstag und Jahr: 9.5.1900
Geburtsort: Nestempon, Kreis Karthaus
Religion: ev.
Familienstand: verheiratet mit Artur Gertz
Anzahl, Alter und evtl. Einkommen der Kinder: 3 Kinder von 16 - 12 Jahren

Verdienst pro Woche: 30 R.M. des Ehemannes
unterstützt, unterhält welche Angehörigen: Familie

Staatsangehörigkeit: Reichsdeutsche
an Ausweispapieren lagen darüber vor: an Amtsstelle bekannt
Vor- und Zuname der Eltern
Vater: Ernst Gretzinger
Mutter: Karoline geb. Stange, tot
Vorstrafen: erstmalig wann? Angebl. keine

Seite 2 des Protokolls
Ich bin Reichsdeutsche und bestreite, mich strafbar gemacht zu
haben.
Die Verstorbene ist meine Mutter. Sie ist am 26.8.36 in mei-
ner Wohnung an Leberkrebs verstorben. Etwa 10 Tage vor ihrem Tode
besuchte mich meine Mutter in meiner Wohnung. Ihr Zustand verschlechterte sich plötzlich derart, dass ich es nicht mehr zulas-
sen konnte, sie wieder in die Wohnung meiner Schwester, der Frau
Staeck, woselbst meine Mutter polizeilich gemeldet war, zu schaf-
fen bezw. gehen zu lassen. Als dann der Tod eintrat, erklärte sich
meine Schwester, Frau Staeck, bereit, alle Formalitäten, die bei
einem Sterbefall erforderlich sind, zu erledigen. Ich war somit
auch der Annahme, dass meine Schwester den Tod meiner Mutter ord-
nungsgmässig anmelden würde. Auch glaubte ich, dass meine Schwe-
ster zur Anmeldung verpflichtet war, da meine Mutter ja bei meiner
Schwester polizeilich gemeldet war. Sollte ich mich strafbar ge-
macht haben, dann habe ich bestimmt nur aus Unkenntnis gehandelt.
Mein Ehemann hat mit der Angelegenheit nichts zu tun, da er sich
im Reich aufhielt und dort arbeitete.
Die Angaben meines Schwägers Stäck treffen nicht zu. Meine
Mutter ist nicht wegen Platzmangels in meine Wohnung geschafft
worden. Auch war sie nicht dauernd bettlägerig krank. Sie ist bis
in die letzte Zeit noch selbst zum Arzt nach Danzig gefahren und
hat auch uns Geschwister noch besucht.
Die von mir gemachten Angaben entsprechen der Wahrheit und
kann ich weitere Angaben nicht machen.
v. g. u.
Natalie Gertz
Geschlossen Vengke
Krim. Asst.

Date of entry in original source: October 17, 1936
Source citation
Text:

Der Polizeipräsident Danzig, den 29. Oktober 1936
Leitung der Staatl. Kriminalpolizei
Es erscheint zur verantwortlichen Vernehmung:
Vor- und Zuname: Erika Staeck, geb. Gretzinger

Stand oder Gewerbe: Ehefrau

Wohnung: Danzig-Emaus, Karthäuserstrasse. 233
Geburtstag und Jahr: 19.12.1907
Geburtsort: Nestenpol, Kreis Karthaus
Religion: ev.
Familienstand: verheiratet mit Julius Staeck
Anzahl, Alter und evtl. Einkommen der Kinder: ein Kind - 3 Jahre alt

Verdienst pro Woche: Keins - Ehemann wöchentl. 35 G.
unterstützt, unterhält welche Angehörigen: Familie

Staatsangehörigkeit: Danzig
an Ausweispapieren lagen darüber vor: Reisepaß
Vor- und Zuname der Eltern
Vater: Ernst Gretzinger
Mutter: Karoline geb. Stange - tot -
Vorstrafen: erstmalig wann? Angebl. keine

Seite 2 des Protokolls
Ich besitze die Danziger Staatsangehörigkeit
Meine Mutter Karoline Gretzinger, geb. Stange, ist am 26.8.1936 in
der Wohnung meiner Schwester Natalie Gertz, geb. Gretzinger, verstor-
ben und nicht in meiner Wohnung. Wenn ich dieses bei der
Anmeldung beim Standesamt abgegeben habe, dann habe ich mich in mei-
ner Aufregung geirrt. Die Angaben meiner Schwester in Ihrer Vernehmung,
Blatt 8 der Akte, treffen zu. Ich hatte sämtliche Erledigungen be-
treffs der Beerdigung meiner Mutter übernommen. Mein Ehemann hat
hiermit nichts zu tun gehabt. Ich gebe daher zu mich hierdurch straf-
bar gemacht zu haben. Bisher war es mir nicht bekannt, daß ich die
Anmeldung des Sterbefalles umgehend beim Standesamt zu veranlassen
hatte. Weiteres habe ich nicht anzugeben.
v. g. u.
Erika Staeck
Geschlossen
Peynzer
Kriminal - Assistent
Vermerk: Im vorliegenden Falle hat nicht der
Beschuldigte Staecj, Blatt 4, sich des Verstoßes gegen §58 und 68
des Reichsgesetzzes über Beurkundung des Personenstandes vom 6.2.
1875 schuldig gemacht; sondern die Ehefrau Natalie Gertz geb. Gretzinger Blatt 8 der Akten, bei der die 9. verstorbene ist.
Peynzer
Kriminal Assistent

Date of entry in original source: October 29, 1936