Julius Heinrich Staeck, 1908

Name
Julius* Heinrich /Staeck/
Given names
Julius Heinrich
Surname
Staeck
Birth
Christening
Death of a sister
Burial of a sister
Cemetery: zu Wonneberg
Birth of a brother
Christening of a brother
Godmother: Gertrud Rosengart (aged 25 years) — Relationship
Godmother: Laura Degler (aged 33 years) — Relationship
Birth of a sister
Christening of a sister
Godmother: Laura Degler (aged 34 years) — Relationship
Godmother: Luisa Staeck (aged 37 years) — Relationship
Birth of a brother
Christening of a brother
Godmother: Laura Degler (aged 36 years) — Relationship
Death of a father
September 10, 193411:15 (aged 26 years) Age: 60 jahre 9 monate 21 tage
Address: Diakonissenkrankenhaus in Danzig
Burial of a father
Religion: evangelisch
Occupation
Residence
Address: Danzig-Emaus
Karthäuserstr. 233
Residence
Address: Karthäuserstr. 223
Family with parents
father
18731934
Birth: November 19, 1873 35 38 Schüddelkau, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
Death: September 10, 1934Danzig, Stadtkreis Danzig, Westpreußen, Deutschland
mother
1872
Birth: July 14, 1872 30 25 Wonneberg, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
Civil marriage Civil marriageNovember 3, 1895Wonneberg, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
5 months
elder sister
1896
Birth: March 26, 1896 22 23 Emaus, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
13 months
elder sister
18971902
Birth: April 20, 1897 23 24 Wonneberg, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
Death: October 17, 1902Emaus, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
13 months
elder sister
18981898
Birth: May 20, 1898 24 25 Wonneberg-Hölle, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
Death: September 13, 1898Wonneberg-Hölle, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
16 months
elder sister
18991902
Birth: September 24, 1899 25 27 Wonneberg-Hölle, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
Death: November 6, 1902Emaus, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
19 months
elder sister
1901
Birth: April 20, 1901 27 28 Wonneberg-Hölle, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
17 months
elder sister
19021909
Birth: September 17, 1902 28 30 Wonneberg, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
Death: February 6, 1909Wonneberg-Hölle, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
2 years
elder sister
19051905
Birth: January 11, 1905 31 32 Wonneberg-Hölle, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
Death: November 8, 1905Wonneberg-Hölle, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
16 months
elder brother
1906
Birth: April 22, 1906 32 33 Wonneberg-Hölle, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
21 months
himself
1908
Birth: January 20, 1908 34 35 Wonneberg-Hölle, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
13 months
younger brother
1909
Birth: February 26, 1909 35 36 Wonneberg-Hölle, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
19 months
younger sister
1910
Birth: September 22, 1910 36 38 Wonneberg-Hölle, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
2 years
younger brother
1912
Birth: November 27, 1912 39 40 Wonneberg-Hölle, Landkreis Danziger Höhe, Westpreußen, Deutschland
Source citation
Text:

Kirchenbuch Taufe Seite 214. Taufe von Julius Heinrich Staeck am 9.2.1908 in Wonneberg.

Date of entry in original source: February 9, 1908
Quality of data: gut
Source citation
Text:

Strafbefehl. den 9.1936
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie, in Danzig den am 26. August 1936 erfolgten Tod Ihrer Schwiegermutter Karoline Gretzinger nicht spätestens am nächstfolgenden Wochentag, sondern erst am 29. August 1936 dem zuständigen Standesbeamten angezei gt zu haben;

  • Übertretung - x - nach § 17, 18, 56, 57, 68 dGes.v.6.2.1875
    Als Beweismittel hat sie bezeichnet :x 1. Ihre tatsächlichen Auslassungen,
  1. die Todesurkunde
    Es wird gegen Sie eine Geld- Strafe von 3- drei- Gulden im Nichtbeitreibungsfalle 1- einem- Tag Haft festgesetzt.
    Zugleich werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.
    Gegen diesen Strafbefehl können Sie innerhalb einer Woche bei dem unterzeichneten Gericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Anderenfalls wird der Strafbefehl nach Ablauf diesr Frist vollstreckbar. von 2,50 G. - zusammen 5 G. 50 Pf. Die Geldstrafe von 3 G. - Pf. - u Die unten berechneten Kosten/sind binnen einer Woche nach dem Eintritt der Vollstreckbarkeit an die hiesige - Justizhauptkasse -x Neugarten 30/34, zu zahlen*) oder postgebührenfrei an sie e inzusenden (Postscheckkonto: Postscheckamt Danzig Nr. 1101).
    Bei der Zahlung im Kassengeschäftszimmer ist dieser Strafbefehl vorzulegen oder durch Angabe Ihres Namens und der obenstehenden Geschäftsnummer auf dem Empfängerabschnitt der Zahlkarte, Postanweisung usw. anzugeben. Wird die Zahlungsfrist nicht e ingehalten. so tritt ohne Mahnung die Zwangsbeitreibung ein.
Date of entry in original source: 1936
Source citation
Text:

Der Polizeipräsident Danzig, den 17. September 1936
Es erscheint zur verantwortlichen Vernehmung:
Vor- und Zuname: Julius Staeck

Stand oder Gewerbe: Rammer

Wohnung: Danzig-Schidlitz, Karthäuserstr. 233
Geburtstag und Jahr: 20.01.08.
Geburtsort: Hölle
Religion: evgl.
Familienstand: verheiratet mit Erika, geb. Gretzinge
Anzahl, Alter und evtl. Einkommen der Kinder: ein Sohn, drei Jahre alz

Verdienst pro Tag, Woche oder Monat: 35 Gulden
unterstützt, unterhält welche Angehörigen: Familie

Staatsangehörigkeit: Danzig
an Ausweispapieren lagen darüber vor: Reisepass 3274/31
Vor- und Zuname der Eltern
Vater: Julius St. , verst.
Mutter: Juliane geb. Martsch
Vorstrafen: erstmalig wann? Angebl. keine

Seite 2 des Protokolls
Ich besitze die Danziger Staatsangehörigkeit.
Ich bestreite mich strafbar gemacht zu haben. Am 26. August
dieses Jahres ist meine Schwiegermutter Karoline Gretzinger
geb. Stange in der Wohnung des Arbeiters Görtz, wohnh., Karthäuser-
str. 26 gestorben. Frau Görtz ist die Tochter meiner verstorbe-
nen Schwiegermutter. Da meine Schwiegermutter in letzter Zeit
stets bettlägerig war, so hatte ich sie zu Görtz in die Wohnung
bringen lassen, da dort mehr Platz ist und ich nur ein Zimmer
mit meiner Familie bewohne. Den Tod meiner Schwiegermutter hat
meine Frau beim zuständigen Standesbeamten angezeigt und ich
selbst habe mich um die Angelegenheit garnicht gekümmert. Es
entzieht sich auch vollkommen meiner Kenntnis, dass der Tod zu
spät angezeigt worden ist.

Geschlossen;
Krim. Angest.

v. g. u.
Julius Staeck

Der Polizeipräsident Danzig, den 18. September 1936
Kriminalpolizei
Agb. Nr. III 323 St./36

der Amtsanwaltschaft hier zurückgesandt.

Date of entry in original source: September 18, 1936
Source citation
Text:

Der Polizeipräsident Danzig, den 17. Oktober 1936
Es erscheint zur verantwortlichen Vernehmung:
Vor- und Zuname: Natalie Gertz, geb. Gretzinger

Stand oder Gewerbe: Arbeiterehefrau

Wohnung: Danzig-Emaus, Karthäuserstr. 226
Geburtstag und Jahr: 9.5.1900
Geburtsort: Nestempon, Kreis Karthaus
Religion: ev.
Familienstand: verheiratet mit Artur Gertz
Anzahl, Alter und evtl. Einkommen der Kinder: 3 Kinder von 16 - 12 Jahren

Verdienst pro Woche: 30 R.M. des Ehemannes
unterstützt, unterhält welche Angehörigen: Familie

Staatsangehörigkeit: Reichsdeutsche
an Ausweispapieren lagen darüber vor: an Amtsstelle bekannt
Vor- und Zuname der Eltern
Vater: Ernst Gretzinger
Mutter: Karoline geb. Stange, tot
Vorstrafen: erstmalig wann? Angebl. keine

Seite 2 des Protokolls
Ich bin Reichsdeutsche und bestreite, mich strafbar gemacht zu
haben.
Die Verstorbene ist meine Mutter. Sie ist am 26.8.36 in mei-
ner Wohnung an Leberkrebs verstorben. Etwa 10 Tage vor ihrem Tode
besuchte mich meine Mutter in meiner Wohnung. Ihr Zustand verschlechterte sich plötzlich derart, dass ich es nicht mehr zulas-
sen konnte, sie wieder in die Wohnung meiner Schwester, der Frau
Staeck, woselbst meine Mutter polizeilich gemeldet war, zu schaf-
fen bezw. gehen zu lassen. Als dann der Tod eintrat, erklärte sich
meine Schwester, Frau Staeck, bereit, alle Formalitäten, die bei
einem Sterbefall erforderlich sind, zu erledigen. Ich war somit
auch der Annahme, dass meine Schwester den Tod meiner Mutter ord-
nungsgmässig anmelden würde. Auch glaubte ich, dass meine Schwe-
ster zur Anmeldung verpflichtet war, da meine Mutter ja bei meiner
Schwester polizeilich gemeldet war. Sollte ich mich strafbar ge-
macht haben, dann habe ich bestimmt nur aus Unkenntnis gehandelt.
Mein Ehemann hat mit der Angelegenheit nichts zu tun, da er sich
im Reich aufhielt und dort arbeitete.
Die Angaben meines Schwägers Stäck treffen nicht zu. Meine
Mutter ist nicht wegen Platzmangels in meine Wohnung geschafft
worden. Auch war sie nicht dauernd bettlägerig krank. Sie ist bis
in die letzte Zeit noch selbst zum Arzt nach Danzig gefahren und
hat auch uns Geschwister noch besucht.
Die von mir gemachten Angaben entsprechen der Wahrheit und
kann ich weitere Angaben nicht machen.
v. g. u.
Natalie Gertz
Geschlossen Vengke
Krim. Asst.

Date of entry in original source: October 17, 1936
Source citation
Text:

Der Polizeipräsident Danzig, den 29. Oktober 1936
Leitung der Staatl. Kriminalpolizei
Es erscheint zur verantwortlichen Vernehmung:
Vor- und Zuname: Erika Staeck, geb. Gretzinger

Stand oder Gewerbe: Ehefrau

Wohnung: Danzig-Emaus, Karthäuserstrasse. 233
Geburtstag und Jahr: 19.12.1907
Geburtsort: Nestenpol, Kreis Karthaus
Religion: ev.
Familienstand: verheiratet mit Julius Staeck
Anzahl, Alter und evtl. Einkommen der Kinder: ein Kind - 3 Jahre alt

Verdienst pro Woche: Keins - Ehemann wöchentl. 35 G.
unterstützt, unterhält welche Angehörigen: Familie

Staatsangehörigkeit: Danzig
an Ausweispapieren lagen darüber vor: Reisepaß
Vor- und Zuname der Eltern
Vater: Ernst Gretzinger
Mutter: Karoline geb. Stange - tot -
Vorstrafen: erstmalig wann? Angebl. keine

Seite 2 des Protokolls
Ich besitze die Danziger Staatsangehörigkeit
Meine Mutter Karoline Gretzinger, geb. Stange, ist am 26.8.1936 in
der Wohnung meiner Schwester Natalie Gertz, geb. Gretzinger, verstor-
ben und nicht in meiner Wohnung. Wenn ich dieses bei der
Anmeldung beim Standesamt abgegeben habe, dann habe ich mich in mei-
ner Aufregung geirrt. Die Angaben meiner Schwester in Ihrer Vernehmung,
Blatt 8 der Akte, treffen zu. Ich hatte sämtliche Erledigungen be-
treffs der Beerdigung meiner Mutter übernommen. Mein Ehemann hat
hiermit nichts zu tun gehabt. Ich gebe daher zu mich hierdurch straf-
bar gemacht zu haben. Bisher war es mir nicht bekannt, daß ich die
Anmeldung des Sterbefalles umgehend beim Standesamt zu veranlassen
hatte. Weiteres habe ich nicht anzugeben.
v. g. u.
Erika Staeck
Geschlossen
Peynzer
Kriminal - Assistent
Vermerk: Im vorliegenden Falle hat nicht der
Beschuldigte Staecj, Blatt 4, sich des Verstoßes gegen §58 und 68
des Reichsgesetzzes über Beurkundung des Personenstandes vom 6.2.
1875 schuldig gemacht; sondern die Ehefrau Natalie Gertz geb. Gretzinger Blatt 8 der Akten, bei der die 9. verstorbene ist.
Peynzer
Kriminal Assistent

Date of entry in original source: October 29, 1936
Source citation
INDI:SOUR:PAGE:TEXT: Ausstellungsdatum: -
Familienname: Staeck
Vorname: Julius
Mädchenname: -
Geburtstag: 20.1.1908
Geburtsort: Hölle
Religion: -
Stand: verheiratet
früher Beruf: -

Heimatort (Stichtag 1939): Danzig, Karthäuserstraße 223
Jetzige Anschrift: Gundersheim, Kreis Worm, Katzensteinerstr. 21
INDI:SOUR:PAGE:DATE: AFT 1945
Quality of data: primary evidence